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   BSG, 18.05.1978 - 3 RK 70/77   

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https://dejure.org/1978,1834
BSG, 18.05.1978 - 3 RK 70/77 (https://dejure.org/1978,1834)
BSG, Entscheidung vom 18.05.1978 - 3 RK 70/77 (https://dejure.org/1978,1834)
BSG, Entscheidung vom 18. Mai 1978 - 3 RK 70/77 (https://dejure.org/1978,1834)
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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 22.02.1974 - 3 RK 27/73

    Hilfsmittel für Behinderte und Leistungspflicht der KK

    Auszug aus BSG, 18.05.1978 - 3 RK 70/77
    In seinem ebenfalls noch zu § 187 Nr. 3 RVO a.F. ergangenen Urteil vom 22. Februar 1974 (BSGE 37, 138, 141 - elektrische Schreibmaschine -) hat der Senat gegenüber möglichen Mißverständnissen schon deutlich gemacht, daß Hilfsmittel, die in erster Linie zum Ausgleich von Benachteiligungen auf beruflichem, gesellschaftlichem oder der Eigenverantwortung unterliegendem privatem Gebiet benötigt werden, nicht Gegenstand der Leistungspflicht der Träger der gesetzlichen Krankenversicherung sein können.

    Die Hilfsmittel im Sinne des § 182b RVO - auch bereits im Sinne des § 187 Nr. 3 a.F. - erfüllen ihren Zweck, körperliche Behinderungen auszugleichen, dann, wenn sie dazu dienen, ausgefallene oder beeinträchtigte körperliche Funktionen ganz oder teilweise zu ersetzen (vgl. BSGE 37, 138,141).

  • BSG, 18.11.1969 - 3 RK 75/66

    Behandlungsbedürftigkeit eines Körperbehinderten

    Auszug aus BSG, 18.05.1978 - 3 RK 70/77
    Die Urteile des erkennenden Senats, auf die sich das LSG bezieht (BSGE 30, 151, 154 - Armprothese - 33, 263, 266, 267 - Hörgerät - SozR Nr. 3 zu § 187 RVO - Schwimmprothese - BKK 1972, 227 - Beinprothese -), stützen diese Auffassung nicht.

    Es genüge die Herstellung oder Erhaltung der Fähigkeit, am allgemeinen gesellschaftlichen Leben teilzunehmen oder - wie in dem in BSGE 30, 151 entschiedenen Fall - die Schulfähigkeit zu verbessern.

  • BSG, 10.11.1977 - 3 RK 7/77

    Aufgabenbereiche der gesetzlichen Krankenversicherung - Blindenführhund als

    Auszug aus BSG, 18.05.1978 - 3 RK 70/77
    In seinem zur Veröffentlichung vorgesehenen Urteil vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 - zu § 182b RVO hat der Senat im einzelnen begründet, daß der weitergehende Hilfsmittelbegriff in der Unfallversicherung (vgl. § 2 Abs. 2 der Verordnung über die orthopädische Versorgung Unfallverletzter vom 18. Juli 1973 - BGBl. I 871 -), in der Kriegsopferversorgung (§ 13 Abs. 1 BVG, in dem der Blindenführhund ausdrücklich als Hilfsmittel erwähnt ist, siehe auch § 1 Nr. 22 der Verordnung zur Durchführung des § 11 Abs. 3 und des § 13 BVG i.d.F. vom 19. Januar 1971 - BGBl. I 43 -) und im Sozialhilferecht (vgl. § 9 Abs. 2 Nr. 6 der Eingliederungshilfeverordnung vom 1. Februar 1975 - BGBl. I 433 -) nicht zu einer entsprechenden Auslegung des § 182b RVO berechtigt.
  • BSG, 18.09.2003 - B 9 V 10/02 R

    Heimpflegekosten - Beschädigtengrundrente - wesentlich unterhalten - Übernahme -

    Zwar ist der Blindenführhund ein Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr. 19), für den auch die Unterhaltskosten zu übernehmen sind (vgl BSGE 79, 261 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 24), dies gilt jedoch nicht für eine Führperson (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 8, 31).
  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 2/04 R

    Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten

    Zwar ist der Blindenführhund ein Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr. 19), für den auch die Unterhaltskosten zu übernehmen sind (vgl BSGE 79, 261 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 24), dies gilt jedoch nicht für eine Führperson (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 8, 31).
  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79

    Krankenlifter zum Tragen, Heben und Transpotieren von Schwerstkörperbehinderten

    Der 3. Senat des BSG hat mehrfach entschieden, daß die Hilfsmittel entgegen dem durch die Entwicklung der Krankenversicherung überholten Wortlaut des § 187 Nr. 3 RVO a.F. nicht mehr dazu dienen müssen, auf die Arbeitsfähigkeit günstig einzuwirken (vgl. SozR 2200 § 182b Nr. 8, § 187 Nr. 6 m.w.N.) Auch der erkennende Senat hat bereits ausgeführt (BSGE 39, 275 - SozR 2200 § 187 Nr. 4), daß nach § 187 Nr. 3 RVO a.F. Hilfemittel, die dem medizinischen Zweck dienen, eine körperliche Behinderung auszugleichen, als Hilfsmittel im krankenversicherungsrechtlichen Sinn anzusehen sind.

    Die Zielsetzung der Hilfsmittel soll dahin gehen, im medizinischen Bereich den Behinderten, soweit es geht, und das Maß des Notwendigen es zuläßt, an die Nichtbehinderten heranzuführen (vgl. Mengert, Anm. zum Urteil des BSG vom 18. Mai 1978 - 3 RK 70/77 - in SGb 79, 157).

  • BSG, 15.07.2004 - B 9 V 6/02 R

    Anrechnung von Führzulage und Kleiderverschleißpauschale auf die Heimpflegekosten

    Zwar ist der Blindenführhund ein Hilfsmittel iS der gesetzlichen Krankenversicherung (vgl BSGE 51, 206 = SozR 2200 § 182b Nr. 19), für den auch die Unterhaltskosten zu übernehmen sind (vgl BSGE 79, 261 = SozR 3-2500 § 33 Nr. 21; BSG SozR 3-2500 § 33 Nr. 24), dies gilt jedoch nicht für eine Führperson (vgl BSG SozR 2200 § 182b Nr. 8, 31).
  • BSG, 19.12.1978 - 3 RK 26/78

    Automatische Toilettenanlage als Hilfsmittel iS des RVO § 182b

    Zwar sei § 182b RVO i.d.F. des Gesetzes über die Angleichung der Leistungen zur Rehabilitation vom 6. August 1974 anzuwenden, ein clos-o-mat könne aber nach den vom 3. Senat des BSG mit seinen Urteilen vom 10. November 1977 - 3 RK 7/77 -, 15. Februar 1978 - 3 RK 36/76 - , 21. März 1978 - 3 RK 61/77 und 18. Mai 1978 - 3 RK 70/77 - aufgestellten Grundsätzen nicht als Hilfsmittel im Sinne dieser Bestimmung angesehen werden.
  • BSG, 27.06.1985 - 8 RK 30/84

    Führperson ist keine Leistung der Krankenpflege - Kostenersatz -

    Blinde haben aus der gesetzlichen Krankenversicherung auch dann keinen Anspruch auf Aufwendungsersatz für fremde Führung, wenn sie keinen Führhund halten können (Bestätigung und Fortentwicklung von BSG 18.5.1978 3 RK 70/77 = SozR 2200 § 182b Nr. 8).
  • LSG Niedersachsen, 17.08.1977 - L 4 KR 42/76

    Fremde Führung eines Blinden durch eine Führperson

    Fundstelle Die Leistungen 1978, 25-30 (LT1) RSpDienst 1200 § 182b RVO, 8-12 (LT1) Breith 1978, 410-415 (LT1) Rechtszug: vorgehend SG Lüneburg 1976-09-23 S 9 Kr 28/76 nachgehend BSG 1978-05-18 3 RK 70/77.
  • LSG Niedersachsen, 08.04.1992 - L 4 KR 151/91

    Krankenversicherung - keine Leistungspflicht bei kosmetischer Fußpflege

    Hierzu zählen sächliche Mittel, keine Dienstleistungen Dritter (vgl BSG vom 18.5.1978 - 3 RK 70/77 = SozR 2200 § 182b Nr. 8 und BSG vom 27.6.1985 - 8 RK 30/84 = SozR 2200 § 182b Nr. 31).
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